Promont AM AG Vermögensverwaltung - Sicherheit

Die Promont AM AG unterliegt durch die gewählte Rechtsform AG den höchsten Regulierungsanforderungen und der laufenden Überwachung durch die Bundesbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin). Die von der BaFin erteilte Erlaubnis nach § 32 KWG gibt uns gegenüber einem reinen Finanzvermittler die Möglichkeit, Sie in allen Finanzprodukten beraten zu können. Die Promont AM AG ist der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zugeordnet.

Ihr Depot wird bei einem namhaften international tätigen Finanzkonzern mit deutscher Bankzulassung als Sondervermögen geführt. Mit einer Depoteröffnung über Ihren persönlichen Berater Promont AM AG genießen Sie Zugang zu Topkonditionen. Ihr Vermögen ist im Konkursfall der Depotbank geschützt. Die Depotbank gehört dem Einlagensicherungsfonds an. Die von Ihnen erteilte Vollmacht für die Promont AM AG bei der Depotbank ist auf die Erteilung von Wertpapieraufträgen beschränkt.

Promont AM AG - Sicherheit

Strengste Regulierung - Lizensiert durch Bundesbank und BaFin
Erteilte Erlaubnis nach § 32 KWG - höchste Regulierungsanforderung
AG als Rechtsform - garantiert höchste Transparenz
Eigentümergeführte Kapitalgesellschaft
Gesetzliche Sicherungseinrichtung: Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW)
Vermögensverwahrung bei international tätigen Großkonzernen mit deutscher Bankzulassung = depotführende Bank
Anlage ist Sondervermögen und im Konkursfall der Depotbank geschützt
Depotbank gehört dem Einlagensicherungsfonds an
Vollmacht ist auf Erteilung von Wertpapier-Aufträgen beschränkt